GEZ-Brief: Was muss ich zahlen?

Was ist der Rundfunkbeitrag?


Der Rundfunkbeitrag (umgangssprachlich "GEZ") finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ARD, ZDF, Deutschlandradio). Seit 2013 zahlt jede Wohnung — unabhängig davon, ob ein Fernseher vorhanden ist.


Wie viel kostet es?


  • 18,36€ pro Monat (seit Januar 2025)
  • Zahlung: Monatlich, vierteljährlich oder jährlich möglich
  • Pro Wohnung, nicht pro Person

Wer muss zahlen?


  • Jeder Wohnungsinhaber (Mieter oder Eigentümer)
  • Bei WGs: Nur einer muss zahlen (Absprache untereinander)
  • Zweitwohnungen: Befreiung auf Antrag möglich

Wer kann sich befreien lassen?


  • Empfänger von Bürgergeld / ALG II
  • BAföG-Empfänger
  • Empfänger von Grundsicherung
  • Menschen mit bestimmten Behinderungen (Ermäßigung auf 6,12€)
  • Taubblinde Menschen (vollständige Befreiung)

Wichtig: Die Befreiung muss aktiv beantragt werden und gilt nicht rückwirkend.


Typische Briefe vom Beitragsservice


Anmeldung

  • Kommt bei Einzug in neue Wohnung
  • Beitragsnummer wird zugeteilt
  • Innerhalb eines Monats antworten

Beitragsbescheid

  • Reguläre Zahlungsaufforderung
  • Kommt quartalsweise

Mahnung / Festsetzungsbescheid

  • Bei Nichtzahlung
  • Enthält Säumniszuschlag (1% pro angefangenen Monat)
  • Kann zur Vollstreckung führen

Was passiert wenn ich nicht zahle?


1. Erinnerung

2. Mahnung mit Säumniszuschlag

3. Festsetzungsbescheid (Verwaltungsakt)

4. Vollstreckung durch die Stadt/Kommune

5. Im Extremfall: Pfändung oder Erzwingungshaft


Widerspruch einlegen


  • Frist: 1 Monat nach Zustellung des Bescheids
  • Schriftlich an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
  • Online möglich unter rundfunkbeitrag.de

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