GEZ-Brief: Was muss ich zahlen?
Was ist der Rundfunkbeitrag?
Der Rundfunkbeitrag (umgangssprachlich "GEZ") finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ARD, ZDF, Deutschlandradio). Seit 2013 zahlt jede Wohnung — unabhängig davon, ob ein Fernseher vorhanden ist.
Wie viel kostet es?
- 18,36€ pro Monat (seit Januar 2025)
- Zahlung: Monatlich, vierteljährlich oder jährlich möglich
- Pro Wohnung, nicht pro Person
Wer muss zahlen?
- Jeder Wohnungsinhaber (Mieter oder Eigentümer)
- Bei WGs: Nur einer muss zahlen (Absprache untereinander)
- Zweitwohnungen: Befreiung auf Antrag möglich
Wer kann sich befreien lassen?
- Empfänger von Bürgergeld / ALG II
- BAföG-Empfänger
- Empfänger von Grundsicherung
- Menschen mit bestimmten Behinderungen (Ermäßigung auf 6,12€)
- Taubblinde Menschen (vollständige Befreiung)
Wichtig: Die Befreiung muss aktiv beantragt werden und gilt nicht rückwirkend.
Typische Briefe vom Beitragsservice
Anmeldung
- Kommt bei Einzug in neue Wohnung
- Beitragsnummer wird zugeteilt
- Innerhalb eines Monats antworten
Beitragsbescheid
- Reguläre Zahlungsaufforderung
- Kommt quartalsweise
Mahnung / Festsetzungsbescheid
- Bei Nichtzahlung
- Enthält Säumniszuschlag (1% pro angefangenen Monat)
- Kann zur Vollstreckung führen
Was passiert wenn ich nicht zahle?
1. Erinnerung
2. Mahnung mit Säumniszuschlag
3. Festsetzungsbescheid (Verwaltungsakt)
4. Vollstreckung durch die Stadt/Kommune
5. Im Extremfall: Pfändung oder Erzwingungshaft
Widerspruch einlegen
- Frist: 1 Monat nach Zustellung des Bescheids
- Schriftlich an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
- Online möglich unter rundfunkbeitrag.de